Alle sechs Jahre wählen die wahlberechtigten Gemeindeglieder einer Pfarrgemeinde aus ihrer Mitte Kirchenälteste, die – zusammen mit den Mitgliedern kraft Amtes – den Ältestenkreis als gemeindeleitendes Organ bilden. Für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl ist der Ältestenkreis verantwortlich.
Bisher gab es dafür einen sogenannten Gemeindewahlausschuss. Jetzt sind der amtierende Ältestenkreis sowie das Pfarramt, das eh in den Wahl-Ablauf involviert ist, die Verantwortlichen.
Die Wahl der Kirchenältesten findet in „öffentlichen Wahlversammlungen“ statt. Das sind bei uns festgesetzten Zeiten, in denen an dem jeweiligen Ort gewählt werden kann.
Die Beteiligung per Briefwahl ist aber weiterhin möglich, wenn ein Gemeindeglied das für sich wünscht und formlos im Pfarramt beantragt.
Die grundlegende Einheit in der badischen Landeskirche ist die Pfarrgemeinde. Insgesamt gibt es rund 600 Pfarrgemeinden in Baden. Die Pfarrgemeinden sind sogenannte Körperschaften kirchlichen Rechts. Dieser rechtliche Status ist die Grundlage dafür, dass Pfarrgemeinden kirchlich aktiv sind und ihren geistlichen Aufgaben nachkommen.
Von den rund 600 Pfarrgemeinden sind deshalb rund 470 gleichzeitig auch Kirchengemeinden. Die anderen rund 130 Pfarrgemeinden bilden - wie bei uns in Emmendingen - zu zweit oder zu mehreren eine Kirchengemeinde. Unsere Ältesten sind für die gesamte Kreuzkirchengemeinde zuständig
und nicht nur für einen einzelnen Ort.
Was Sie unbedingt wissen sollten:
- Sie können bis zu 8 Stimmen abgeben, müssen aber nicht alle vergeben. Pro Kandidierendem kann nur ein Stimme vergeben werden.
- Sie können alle Kandidierenden wählen und nicht nur die aus Ihrem Wohnort
- Sie können zur Stimmababgabe frei wählen, an welchem Ort und zu welcher Zeit sie das tun. Unten sehen Sie die Zeiten und Orte der sogenannten Wahlversammlungen.
- An diesen Orten und zu diesen Zeiten können Sie wählen, unabhängig von Ihrem Wohnort
- Die Wahlunterlagen bekommen Sie um Wahllokal. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit.
- Briefwahlunterlagen bekommen Sie auf Antrag vom Pfarramt. Die Wahlbriefe müssen spätestens am 29. November im Pfarramt eingegangen sein. Der Einwurf in den Briefkasten genügt. Alternativ kann der Wahlbrief noch in einer der Wahlversammlungen abgegeben werden.
Hier können Sie wählen:
Wahlversammlung in Wasser - Sonntag 30.11.2025 11:30-12:30 in der Kirche Wasser
Wahlversammlung in Windenreute - Sonntag 30.11.2025 15:00-16:30 in der Kirche Windenreute
Wahlversammlung in Kollmarsreute - Sonntag 30.11.2025 17:00-18:00 in der Kirche Kollmarsreute
Bekanntgabge der Wahlergebnisses nach der Lichterfeier



