ddachDiakonie ist ein Wort aus dem Griechischen und heißt schlicht "Dienst". Das Handeln und Wirken der Diakonie ist für das Selbstverständnis der Kirche von zentraler Bedeutung, denn "Beten und Tun des Gerechten" (Dietrich Bonhoeffer) gehören zusammen.

Private Wettbewerber

Die Diakonie leitet sich direkt aus der biblischen Forderung nach Nächstenliebe ab, die im Neuen Testamant beispielhaft im Gleichnis vom barmherzigen Samariter oder in Jesu Rede vom Weltgericht Ausdruck findet.

Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts waren nahezu sämtliche soziale Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft, da der Staat dies nicht als seine Aufgabe ansah. Erst im modernen Sozialstaat wurden die Sozialleistungen staatliche Leistungen, auf die ein Anspruch besteht. Seit Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts gelten auch auf dem Sektor der Wohlfahrtspflege verstärkt die Gesetze der Marktwirtschaft, zahlreiche private Wettbewerber drängen auf den Markt. Dies hat dazu geführt, dass zunehmend auch kirchliche Sozialwerke und -dienste nach marktwirtschaftlichen Kriterien geführt werden müssen.

Zweitgrößter Arbeitgeber

Heute gibt es etwa 27.000 diakonische Einrichtungen und Dienste mit insgesamt mehr als einer Million Betreuungsplätzen, in denen etwa 435.000 hauptamtliche und 400.000 ehrenamtliche Mitarbeitende aktiv sind. Damit ist das Diakonische Werk, nach seinem katholischen Pendant, der Caritas, der zweitgrößte nichtstaatliche Arbeitgeber in Deutschland.

Die Werke und Einrichtungen der Diakonie und der Caritas verstehen sich bewusst als kirchliche Einrichtungen, und das Miteinander von Arbeitgebern (Dienstgebern) und Arbeitnehmern (Dienstnehmern) wird als Miteinander in einer "Dienstgemeinschaft" verstanden. Deshalb werden auch Löhne und Gehälter in einer besonderen Weise auf dem sogenannten "Dritten Weg" gemeinsam festgelegt. Ein Weg, der bei Konflikten ohne Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik oder Aussperrung auskommt. Der "Dritte Weg" wurde in der jüngeren Vergangenheit immer wieder kritisiert. Es ist zu erwarten, dass in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit des "Dritten Weges" entscheiden wird.

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